Grafikelement: Rahmen für den Seitentitel
Grüne Kreistagsfraktion Düren 
Grafikelement: Rahmen für den Seitentitel
Bild: Logo von B/90 Die Grünen

Konsequenzen aus dem Unglück von Nachterstedt ziehen

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Düren fordert die Landesregierung auf,
  • alle gültigen Braunkohlepläne und sonstige Regelwerke dahin gehend zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, dass Hangrutschungen und ähnliche Gefährdungen sowohl während des Abbaubetriebs als während der Rekultivierung (insbesondere bei der Flutung der Restlöcher) vollständig ausgeschlossen sind. Dies ist durch mehrere wissenschaftliche Gutachten zu dokumentieren.
  • das laufende Verfahren zu Änderung des Braunkohleplans Inden II zu stoppen bis der wissenschaftliche Beweis erbracht ist, dass Hangrutschungen am Indesee ausgeschlossen sind. Das Änderungsverfahren ist darüber hinaus nur fortzuführen, wenn RWE die eingesparten Verfüllungskosten als Sicherheitsleistung der Tagebauregion zu Verfügung stellt. Andernfalls bleibt der Braunkohleplan Inden II unverändert.
  • eine vollständige Dokumentation aller Hang- und Böschungsrutschungen in den rheinischen Braunkohletagebauen sowohl während der Abbau- als auch während der Rekultivierungsphase vorzulegen.



Sachverhalt:

Nach dem Unglück von Nachterstedt, das von Bergbautreibenden und Bergbehörden vor Ort vorher für nicht möglich gehalten wurde, müssen Konsequenzen für die hiesige Tagebauregion gezogen werden. Allerdings darf das Thema Hangrutschungen nicht auf den Indesee beschränkt werden, sondern es muss auch Konsequenzen für die laufenden Tagebaue und alle drei Restseen haben.

Unverantwortlich sind die Verharmlosungen des Themas durch RWE. Nur ein paar Stunden nach der Katastrophe in Nachterstedt erklärt RWE, dass so etwas im Rheinland nicht möglich sei, obwohl die Ursachen des Unglücks bis heute nicht geklärt sind. Dabei gab und gibt es Hangrutschungen auch in den hiesigen Tagebauen. So rutschte zum Beispiel 1983 ein zwei Hektar großes Freizeitgelände der Ortschaft Dürwiß bei Eschweiler in den Tagebau Zukunft. Und das war sicher nur eines von vielen solcher Ereignisse.

Man kann Zweifel haben, ob die Faustformel ‚Sicherheitsabstand = Hälfte der Tagebautiefe’ ausreicht. Das sind beim Tagebau Inden gerade mal etwas mehr als 100 Meter.

Allein das Risiko eines Hangrutsches am späteren Indesee bekräftigt noch einmal die Forderung, dass RWE die eingesparten Verfüllungskosten - es werden Zahlen von 250 Mio. Euro und mehr genannt - als Sicherheit für Zeit nach der Seebefüllung hinterlegen muss. Was passiert, wenn RWE nach dem Ende des Braunkohlenbergbaus nicht mehr haftbar zu machen ist, sich dann aber herausstellt, dass die Böschungen des Restlochs nicht standsicher sind? Dafür braucht die Region heute eine Sicherheit. CDU, SPD und FDP haben entsprechende Grüne Anträge im Kreistag, im Braunkohlenausschuss und zuletzt im Landtag - am 23. Juni 2009 bei der Entscheidung über den Indesee - immer abgelehnt. All das muss jetzt neu diskutiert werden.