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Ortsverband Düren 
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Energetische Sanierung (Juli 08)

Herrn Bürgermeister Larue
Tagesordnung der nächsten Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Larue,
wir bitten Sie gem. §3 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt „energetische Sanierung mit Bundesmitteln“ in die Tagesordnung der nächsten H&F - Sitzung am 20.08 aufzunehmen.

Die GRÜNE Fraktion bittet die Verwaltung in der nächsten H&F - Sitzung (und später im Rat) Gebäude zu benennen, für deren energetische Sanierung Fördermittel aus den Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen beantragt werden können und einen entsprechenden Antrag vorzubereiten.

Begründung:

Bund und Länder haben sich unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände auf einen Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur verständigt. Das neue Programm reagiert auf den Investitionsstau bei der energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen. Es soll vorrangig Städten und Gemeinden helfen, in denen dieser Investitionsstau infolge schwieriger Haushaltslagen besonders hoch ist, vor allem dann, wenn die Gebäude in Stadterneuerungsgebieten mit strukturellen und sozialen Problemen liegen. Schwerpunkt für den Mitteleinsatz bilden Schulen und Kindertageseinrichtungen als Teile der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. Für das Programm stehen in NRW von Bund und Land 86 Mio. zur Verfügung.
Gefördert werden die energetische Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung EnEV und der Einsatz erneuerbarer Energien. Die Fördermittel werden schwerpunktmäßig in Kommunen eingesetzt, die zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind. In Städtebauförderungs- bzw. Untersuchungsgebieten kann zusätzlich die umfassende bauliche Erneuerung gefördert werden.

Förderfähig sind kommunale Gebäude bzw. Gebäude sozialer Träger. Schulen und Kindertagesstätten werden prioritär gefördert. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Gebäude langfristig als soziale Infrastruktur genutzt und gebraucht werden.

Fördervoraussetzung ist, dass sich die Gebäude in einem energetisch schlechten Zustand befinden.

Antrags- und empfangsberechtigt für die Mittel dieses Zuschussprogramms sind ausschließlich Kommunen. Der Fördersatz beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten.

Eine Beteiligung am Investitionspakt zahlt sich in doppelter Hinsicht aus. Zum einen können Kommunen - bei einem Fördersatz von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten - ihre Mittel über das neue Förderprogramm verdreifachen. Zum anderen werden die aus den gestiegenen Energiekosten resultierenden zusätzlichen finanziellen Lasten reduziert und damit Jahr für Jahr Haushaltsmittel für die Betriebskosten eingespart.

Zur Bewerbung um Fördermittel sind Anträge bei den Bezirksregierungen bis zum
29. August 2008 einzureichen.

Dieses Programm sollte auch unsere Kommune in Anspruch nehmen. Auch wir in Düren besitzen etliche Gebäude, die energetischen Sanierungsbedarf haben und Förderkriterien erfüllen sollten. Angesichts der Antragsfrist bis zum 29.08. ist eine kurzfristige Auswahl der in Frage kommende Gebäude und Antragstellung unbedingt erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bruno Voß, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender



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