Rauchverbot im Rathaus (März09)
| Tagesordnung der nächsten Ratssitzung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Larue, wir bitten Sie gem. §3 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt „Rauchverbot im Rathaus“ in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen. Die GRÜNE Fraktion schlägt vor, im Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, dass die gemäß Nichtraucherschutzgesetz NRW möglichen Ausnahmen vom Rauchverbot bei Brauchtumsveranstaltungen im Rathaus nicht angewendet werden. Das Rauchverbot im Rathaus gilt somit auch bei Karnevalsveranstaltungen. Begründung: Die Bundes- und Landesgesetze zum Nichtraucherschutz sehen den Schutz von nicht rauchenden, aber unter dem Zigarettenrauch anderer leidenden Menschen vor. Zum Schutz vor dem „Passivrauchern“ gibt es eine Reihe von Rauchverboten in der Öffentlichkeit. Dazu gehört das Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Behörden, Theatern, Kindergärten und Sportstätten. In NRW ist eine Ausnahme bei traditionellen Veranstaltungen (Brauchtum) möglich. Durch die neuen Nichtraucherschutzgesetze wurde endlich gezeigt, dass nicht die Raucher diejenigen sind, die ein Recht auf Rauchen haben, sondern die Nicht-Raucher ein Recht darauf verdienen, dass nicht geraucht wird. Auf jeden Fall jedoch kann jeder Hausherr selbst über die gesetzlichen Regeln hinausgehen, bzw. diese entsprechend streng anwenden. Da im Jahr 2008 am Karnevalssonntag im Rathaus geraucht wurde, haben wir vor den Karnevalstagen 2009 den Bürgermeister gebeten, keine Ausnahmen zuzulassen. Wir sahen den Bürgermeister als Hausherrn als richtigen Ansprechpartner. Zahlreiche Kinder führen am Karnevalssonntag etwas auf oder sind als Besucher im Rathaus! Gerade diese Kinder haben ein Recht auf Gesundheitsschutz! Kurzfristig wollte der Bürgermeister aber keine Änderung mehr verkünden. Deshalb wurde das Thema in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz besprochen. Dort wurde für das Anliegen Verständnis geäußert und vorgeschlagen, einen Antrag für den Rat zu stellen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes bitten wir Sie um Zustimmung! |

zurück