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Ortsverband Düren 
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Radfahrtipps (Juli 2011)

Unter der Überschrift "Sicher auf dem Rad" sollte es in der "Grünen Zeitung" im Juli 2011 ein Interview zum Radverkehr in Düren geben. Aus Platzgründen ist der Text dann aber leider nicht mit aufgenommen worden. Den Text mit weiteren
Georg Schmitz
Georg Schmitz Zoom
Erläuterungen und Bildern finden Sie nun hier. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag vor dem Fahrradforum im Juli entstand und neueste positive Entwicklungen noch nicht berücksichtigen konnte.

Frage: Herr Schmitz, sie sind im Verkehrsausschuss der Stadt Düren. Was gibt es Neues zum Radverkehr in Düren?

Antwort: Ich habe den Eindruck, dass die Bedürfnisse der RadfahrerInnen so langsam in der Verwaltung immer mehr berücksichtigt werden. Wir haben einen recht engen Draht zum zuständigen Amt und tauschen uns sehr offen aus. Beim Radfahr-Forum, einem Arbeitskreis des Dürener Verkehrsausschusses, wurden im Frühjahr wieder viele kritische Stellen im Stadtgebiet besucht. Wir freuen uns, dass zumindest einige unserer Anregungen umgesetzt werden.

Frage: Haben Sie konkrete Beispiele?

Antwort: Da die Ursulinenstraße oft von Schülerinnen und Schülern als kurzer Weg zur Schule mit dem Rad genutzt wird, soll die Einbahnstraße hier für den Radverkehr geöffnet werden, sobald die Bauarbeiten in der Bonner Straße abgeschlossen sind. Der Radweg an der Bismarckstraße stammt aus den 80er Jahren. Um die Situation auch dort zu verbessern, wurde eine Markierung für Fahrradfahrer vom Ende des Radweges bis zur Einfädelung vor dem Cafe aufgebracht. An der vorhandenen Einfädelung, an der man bisher nur mit Schrittgeschwindigkeit und Geschick auf den Schutzstreifen fahren konnte, wurde ein Sperrstab nach hinten versetzt, so dass eine zügigere Einfädelung möglich wird. Man kann also nun selbst entscheiden, wo man auf die Fahrbahn wechseln möchte. Das sind beides kleine Schritte in die richtige Richtung.

Frage: Das Bundesverwaltungsgericht hat ein viel beachtetes Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht gefasst. Was bedeutet dies für Düren?

Antwort: Unabhängig von dem Urteil konnte ich erreichen, dass in der Josef-Schregel-Straße in Fahrrichtung Norden (also zum Bahnhof hin) erstmalig in Düren die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde. Im Sichtfeld der Kraftfahrer ist man dort auf der Straße sicherer, als in dem Gewusel von Fußgängern, Werbetafeln und Auslagen und unvorsichtig geöffneten Beifahrertüren. Radfahrer dürfen dort nun wieder legal auf der Straße fahren. Wer sich auf der Nebenanlage sicherer fühlt, kann den alten markierten Bereich (rechtlich ein „sonstigen Radweg“) freiwillig weiter nutzen. Ich rate aber nicht dazu!
Ich bin mir sicher, dass diese Änderung erst ein Anfang ist. Weitere Radwege in Nebenanlagen werden in der nächsten Zeit neu zu prüfen sein, denn das Bundesverwaltungsgericht stellte ganz klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Dies ist eher selten der Fall.

Frage: Sie kümmern sich seit vielen Jahren um Verkehrssicherheitsfragen und mahnen bauliche Verbesserungen an, fordern die Einhaltung der Verkehrsregeln von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern, z.B. bezüglich Parken auf Geh- und Radwegen.
Was ist mit den Radfahrerinnen und Radfahrern? Verhalten die sich immer richtig?

Antwort: Wir werden weiter v.a. für gegenseitige Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmern werben und wehren uns dagegen, wenn die RadfahrerInnen pauschal schlecht gemacht werden. Aber es ist richtig: Auch ich habe oft sehr große Sorge, wenn ich manches Fehlverhalten sehe. Deshalb erlaube ich mir, hier einige Punkte aufzuzählen, die mir sehr wichtig sind:
- Grundsätzlich hat man den Radweg rechts der Straße zu nutzen. Oft sehe ich, dass Menschen auf der „falschen“ Seite als „Geisterfahrer“ unterwegs sind und sich offenbar auch noch total im Recht fühlen. Ein Radweg entgegen der Fahrtrichtung darf jedoch nur genutzt werden, wenn er mit dem Schild Radweg für beide Richtung freigeben ist. Die trifft sehr selten zu. Ansonsten werden 15,-€ Bußgeld fällig.
- Wenn es keinen Radweg gibt, darf man nicht einfach auf den Fußweg ausweichen. Kinder bis 8 Jahre müssen jedoch auf den Fußweg, Kinder bis 10 dürfen es, ansonsten gilt nur die Beschilderung! Der Fußweg darf benutzt werden, wenn er mit dem Schild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist.
- In der Dunkelheit ist grundsätzlich Licht nötig! Die STVO schreibt hier heute noch die Dynamobeleuchtung zwingend vor. Es gibt nur eine Ausnahme für Rennräder. Ich unterstütze die Idee, dies demnächst zu ändern, - aber wie auch immer: Sicher gesehen werden muss man auf jeden Fall!
- RadfahrerInnen haben am Zebrastreifen keinen Vorrang! Immer wieder fällt mir dies am Friedrich Ebert-Platz auf. Dort ist der Fußweg für Radfahrer freigegeben, was ich als Alternative für unsichere FahrerInnen begrüße. Die Lösungen: Entweder man steigt am Zebrastreifen ab, oder man bleibt auf der Straße und fährt im sonstigen Verkehr mit.
Schild: Geteilter Weg für Radler (links) und Fußgänger.
Schild: Geteilter Weg für Radler (links) und Fußgänger. Zoom

Diese und viele weitere Regelungen für RadfahrerInnen erläutere ich gerne nachfolgend umfangreicher mit eingen Bildern und ergänzenden Tipps für sicheres Radfahren. Da es aber dazu schon sehr viele Internetseiten gibt, sind das hier nur Beispiele. Wer etwas konkret wissen möchte oder Verbesserungsvorschläge hat, kann mich gerne anmailen. Ich versuche, es dann zu klären.

1) Radwege müssen prinzipiell genutzt werden, sofern das Radwegeschild angebraucht ist. Ansonsten sind 15,-€ Strafe fällig. Ausnahme: Der Radweg ist zugeparkt oder absolut unbrauchbar. Gibt es an einer Stelle öfters Probleme, dann sollte die Situation geprüft werden. Entweder die Probleme können abgestellt werden, oder die Radwegebenutzungspflicht ist durch die Stadt aufzuheben.
2) Radwege dürfen nur in beide Richtungen befahren werden, wenn dies durch entsprechende Schilder für beide Richtungen freigeben ist. Die ist innerstädtisch aber so gut wie nie der Fall. Geisterfahrer gefährden nicht nur andere RadlerInnen und FußgängerInnen, sondern v.a. auch sich selbst!
3) RadfahrerInnen können auch Punkte in Flensburg bekommen!
4) Telefonieren ist auch auf dem Fahrrad während der Fahrt verboten.
5) Wer mit dem Rad eine gesenkte Schranke umfährt (z.B. an der Rurtalbahn) gefährdet sich stark und begeht einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Man muss mit mind. 350€ Strafe und 4 Punkten in Flensburg rechnen.
6) Alle Fahrräder, also auch Mountainbikes, benötigen nach Straßenverkehrszulassungsordnung eine Dynamobeleuchtung. Ausgenommen sind Rennräder bis 11kg Gewicht, für die bei Dunkelheit eine Akkuleuchte reicht. Da diese Regelungen weit von der Wirklichkeit weg sind, ist eine Anpassung der Vorschriften in Kürze zu erwarten. Am hellen Tage wird deshalb wohl kaum ein Polizist eine Verwarnung wegen fehlendem Dynamo aussprechen. Aber wichtig ist, dass grundsätzlich bei Dunkelheit eine vernünftige Beluchtung am Rad ist. Ergänzt werden sollte diese durch helle Kleidung oder Reflektoren.
In der Frage der Akkubeleuchtung steht meine Auffassung der Meinung des ADFC (Fahrradclub) entgegen. Während ich für die Pläne des Verkehrsministeriums bin und mir diese als sehr praktikabel erscheinen, verlangt der ADFC - für mich absolut unverständlich - an der Dynamoleuchte fest zu halten. Dabei sind viele heutige Akkuleuchten besser als die oft unzuverlässigen Dynamos. Und eine Vorschrift, die ohnehin nicht gelebt wird, ist nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt wird.
Nach so vielen Regeln, noch ein paar sonstige Tipps:
- Die Einkaufstasche am Lenker- das geht gar nicht! Kommt Stoff in die Speichen, sind Unfälle vorprogramiert.
- Vorsicht bei Vorbeifahrt an parkenden Autos! Halten Sie so viel Abstand, dass Sie auch bei einer plötzlich öffnenden Türe nicht groß ausweichen müssen.
- Mindestens 20 Zentimeter zum Bordstein sollten es stets sein, damit man in Gefahrensituationen (z.B. einem Stein auf der Fahrbahn oder Fahrzeuge, die zu nah überholen), notfalls auch noch etwas Platz zum Ausweichen nach rechts hat.
- Und ein Punkt ist mir sehr wichtig: Ich persönlich empfehle sehr den Fahrradhelm! Der Helm schützt das wertvollste und empfindlichste am ganzen Körper! Auch wenn er mal unbeqem ist oder nicht nett aussieht: Das ist es mir wert!
Ich selbst fahre zu 99% mit Helm. Da wir aber für eine freiwillige Regelung sind und gegen eine gesetzliche Helmpflicht, haben wir ganz bewußt auch die Bilder mit Radlerinnen und Radlern ohne Helm in diesem Internetangebot nicht aussortiert. Ich persönlich möchte dringend den Helm empfehlen! Mich selbst hat der Helm schon zweimal vor schweren Verletzungen bewahrt. Und eins muss auch klar sein: Nach einem Sturz kommt der Helm weg, denn er hat seinen Dienst getan - auch wenn man keine Schäden sehen sollte.

Haben Sie Lust bekommen, eine geführte Radtour durch Düren mit mir zu machen, event. mit kleinen Übungen? Melden Sie sich gerne. Ich gehe gerne mal mit Ihnen auf Tour.

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Bitte respektieren Sie, dass wenige Straßen auch für RadlerInnen nicht geeignet sind.
Bitte respektieren Sie, dass wenige Straßen auch für RadlerInnen nicht geeignet sind. Zoom

Hier hat der Radler KEINE Vorfahrt!
Hier hat der Radler KEINE Vorfahrt! Zoom

Konflicktpunkte bei Bordsteinradwegen
Konflicktpunkte bei Bordsteinradwegen Zoom

Thema Aufstellflächen und LKW: Halten Sie immer ausreichend Abstand ein und denken Sie an den "toten Winkel" der LKW´s. Also niemals nachträglich neben den LKW fahren!
Thema Aufstellflächen und LKW: Halten Sie immer ausreichend Abstand ein und denken Sie an den "toten Winkel" der LKW´s. Also niemals nachträglich neben den LKW fahren! Zoom

Aufstellfläche in der Philippstrasse - das Abbiegen nach links ist hier weniger kritisch, da man den Fahrweg der LKW´s nicht kreuzen muss. Immer schön vorne stehen, damit man gesehen wird!
Aufstellfläche in der Philippstrasse - das Abbiegen nach links ist hier weniger kritisch, da man den Fahrweg der LKW´s nicht kreuzen muss. Immer schön vorne stehen, damit man gesehen wird! Zoom

Hinderniss: Vor dem Überholen umschauen!
Hinderniss: Vor dem Überholen umschauen! Zoom

Die gute neue Aufstellfläche am Ende der Kölnstrasse. Hier darf man sich vor die Fahrzeuge stellen.
Die gute neue Aufstellfläche am Ende der Kölnstrasse. Hier darf man sich vor die Fahrzeuge stellen. Zoom

Unfallgefahr an der Postkreuzung - Blickkontakt suchen und notfalls dem Stärkeren den Vorrang lassen!
Unfallgefahr an der Postkreuzung - Blickkontakt suchen und notfalls dem Stärkeren den Vorrang lassen! Zoom

Fahrradtraining
Fahrradtraining Zoom

Und Kunststücke bitte nur an geeigenten Stellen :-)
Und Kunststücke bitte nur an geeigenten Stellen :-) Zoom




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