Luftreinhalteplan Düren (eine Einführung)
| Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos zum Thema Luftreinhalteplan Düren. Im Sommer 2010 begann die Erarbeitung des Planes, der Ende 2011 fertig sein muss. In der Projektgruppe sind neben der Stadt und verschiedenen Behörden auch die Handwerkskammer, die Industrie und die Verkehrsbetriebe und Verkehrsinitiativen (z.B. ADAC) vertreten. Anregungen sind auch möglich an den Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Aachen-Düren über eine Mail an info[at]bahnradweg.de Einführung: Im Rahmen eines Luftreinhalteplanes wird mit Hilfe von Erhebungssystemen in den Bereichen Emissionen, Immissionen und Wirkungen von luftverunreinigenden Stoffen sowie Immissionssimulationen die Luftqualität in einem definierten Gebiet ermittelt. Bei Überschreitungen von Grenz- oder Vorsorgewerten sowie bei der Feststellung von Wirkungen werden Ursachenanalysen durchgeführt und Minderungspläne aufgestellt. Durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 22. BImSchG im September 2002 sind die EU- Richtlinien zur Luftqualität (RL 96/62/EG und Tochterrichtlinien) in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind für Gebiete, in denen die hier festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden, Luftreinhaltepläne aufzustellen. Mehr dazu bei: http://www.lanuv.nrw.de/luft/lrpaktionspl.htm Veranlassung:
• Nach Teilnahme am Internet-Screening Verdacht von Luftqualitätsproblemen • Aufstellung eines Messcontainers des LANUV an der Schoellerstraße (Hotspot) am 8. 1. 2009 (VDNS) • und Einrichtung eines Passivsammlers an der Euskirchener Straße (DNES) • Messwerte liegen seit Frühjahr 2010 vor Zum genauen Steckbrief dieser Station: http://www.lanuv.nrw.de/luft/messorte/steckbriefe/vdns.htm Ermittelte Werte: • PM10 (Feinstaub) unter den Grenzwerten • NO2: Mit 74 µg/m3 an der Euskirchener Straße eine extrem hohe Überschreitung • An der Schoellerstraße mit 46 µg/m3 auch zu hoch • Grenzwert: Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde für NO2 der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 (bis 2010 zuzüglich einer jährlich sinkenden Toleranzmarge) festgelegt, der nicht öfter als 18mal im Kalenderjahr überschritten werden darf • Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3 (bis 2010 zuzüglich einer jährlich sinkenden Toleranzmarge) Rechtliche Situation: • Bei Stickstoffdioxid (NO2) wurde mit dem an beiden Stationen ermittelten Jahresmittelwert der zulässige Grenzwert (gültig ab 1. 1. 2010) plus der für das Jahr 2009 noch geltenden Toleranzmarge (zusammen 42 µg/m3) überschritten • nach § 47 Abs. 1 BImSchG und Art. 23 der Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 1980 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist innerhalb von 2 Jahren nach Feststellung der Überschreitung (Ende 2009) ein Luftreinhalteplan aufzustellen Gesundheitliche Problematik: Stickstoffdioxid (NO2) ist ein auf die Atemwege einwirkendes Reizgas. Es • führt bereits bei relativ niedrigen Konzentrationen zu einer akuten Erhöhung der Atemwegswiderstände; • führt bei Erhöhung der Konzentration zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion sowie einer Erhöhung atemwegsbedingter Erkrankungen (wie Husten und Bronchitis) und • steigert mit zunehmender Konzentration das relative Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu versterben Hauptquellen des Schadstoffs Stickstoffdioxid sind Verbrennungsvorgänge in Industrieanlagen sowie Kraftwerken und der Straßenverkehr, hier besonders der Schwerlastverkehr (LKW) mit seinen Dieselmotoren. Der Hotspot befindet sich östlich des Zentrums in der Stadt Düren an der von Nord nach Süd verlaufenden Bundesstraße 56 (nahe dem Friedrich-Ebert-Platz). Diese ist als eine der Haupteinfallstraßen zwischen Autobahn und großen Teilen der Nordeifel bzw. der südlich von Düren gelegenen Betriebe anzusehen. Das direkte Umfeld der Station prägt geschlossene Wohnbebauung. Die anliegenden Häuser sind 3 - 4- geschossig und bilden einen Querriegel zur Westwind-Richtung. An der Euskirchener Straße muss in Südrichtung eine nicht unerhebliche Steigung nach Passieren des Kreisverkehrs bewältigt werden. Straßenschluchtsituation! Um den Stadtkern von Düren herum im Abstand von 1 bis ca. 3 km zur Station befinden sich zahlreiche Gewerbegebiete. Teils sind diese Betriebe auf LKW Transporte angewiesen (Papierindustrie, PKW- Aufbereitung usw.) und liegen nicht an Bahnstrecken. Seit langem geplante Umgehungsstraßen, die B 56n als Ostumgehung und B 399n als Nordumgehung, stehen aktuell zur Realisierung an und werden nach Fertigstellung zur Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens beitragen. Verfahren der Aufstellung eines Luftreinhalteplans • Aufstellende Behörde ist die Bezirksregierung • Messungen, Verursacheranalyse und Bewertung der Vorschläge für Maßnahmen (Stadt Düren, andere Akteure) erfolgen durch das LANUV NRW • Begleitung durch Projektgruppe (Erarbeitung und Diskussion eines Entwurfs) • Öffentlichkeitsbeteiligung • Erlass und Inkrafttreten (Plan ist behördenverbindlich!) Ziel der Luftreinhalteplanung • im zu erstellenden Luftreinhalteplan sollen Maßnahmen festgeschrieben werden, die die Einhaltung des Grenzwertes sicherstellen - langfristig, - aber auch kurzfristig durch sog. „kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“ (früher: Aktionsplan) Bürger können Verkehrsmaßnahmen einklagen! • Meldung an EU (sog. Notifizierung) im Frühjahr 2011 auf Basis der Werte von 2010 mit der Bitte um Fristverlängerung bis 1. 1. 2015, um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden! Mögliche Maßnahmen: • verursachergerecht dürfte hierbei der Straßenverkehr einer der Hauptansätze sein, denn NO2-emittierende Industrie ist in und um Düren selten. Es ist ein Maßnahmenbündel nötig, hier ist u.a. denkbar: - Einrichtung einer Umweltzone - Transitverbot für LKW - Verkehrsbeschleunigung/-verzögerung? - komm. Fuhrpark, Schulbusse, ÖPNV … - Logistik, Lieferregelungen, Müllabfuhr - Maßnahmen des modal split (Verlagerung des IV auf umweltfreundliche Verkehrsmittel) Die weiteren Untersuchungen des Landes laufen derzeit (Sommer 2010) und die Beratungen werden fortgesetzt. Anregungen/ Vorschläge sind immer willkommen. | |||||||||
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