Fußgänger und Radverkehr
| Zu unseren früheren Beiträgen zum Radverkehr müssen wir einige Änderungen bzw. Zusatzinformationen bekannt geben. Die gerade erst herausgegebene Novelle der StVO vom 1.1.2009 ist im April 2010 zurückgezogen worden, da sie wegen eines Formfehlers, wegen handwerklicher Mängel, nicht verfassungsgemäß ist! Dies kam im Rahmen der Diskussion über die Gültigkeit der Verkehrsschilder mit veralteten Symbolen und Piktogrammen zutage. Aufgrund der Unsicherheiten, ob nun alle alten Verkehrschilder, auch wenn sie sich von den neuen nur marginal unterscheiden, ausgetauscht werden müssen, wurde die Novelle noch einmal rechtlich überprüft. Verkehrsminister Ramsauer dazu: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009.“ Text und Film dazu bei: http://www.bmvbs.de/-,302.1131925/doc.htm Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf explizite Anfrage des Allgemeinen deutschen Fahrradcubs ADFC hat das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) davon unberührt und weiterhin gültig bleiben. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA. Hierzu noch eine Meldung des DVR, da in Folge der Ungültigkeitserklärung der Novelle eine DVR-Broschüre, die explizit Stellung zur Novelle bezieht, zurückgezogen werden musste: Bereits im September 2009 ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) in wichtigen Teilen geändert worden und sollte auch das Radfahren sicherer machen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und weiteren Partnern hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) daher die Broschüre "Alle im Blick - Regelungen zum Radverkehr" veröffentlicht. Die erste Auflage in Höhe von 500.000 Exemplaren ist bereits verteilt worden. Nach den Irritationen darüber, ob die älteren Verkehrszeichen nun weiter gelten oder nicht, hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer aufgrund der entstandenen Rechtsunsicherheiten die gesamte Novelle der StVO prüfen lassen. Ergebnis: Sie ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ungültig. Dies gilt somit auch für die Regelungen rund um den Radverkehr. Eine schnellstmögliche Überarbeitung wurde seitens des BMVBS angekündigt. Bis dahin gilt die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Sobald die korrigierte Fassung der StVO vorliegt, soll die Broschüre mit den wichtigen und sinnvollen Regelungen zum sicheren Radverkehr neu aufgelegt werden. Der DVR wird hierüber rechtzeitig informieren. Die STVO vor dem 1.9.2009 (derzeit weiter gültig) finden Sie hier: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1449/Strassenverkehrs-Ordnung.htm Wir haben Herr London vom Verkehrsminsiterium NRW dazu befragt. „Das Problem ist nun also, dass einige Punkte nun bei STVO und Verwaltungsvorschrift zur STVO nicht mehr so richtig zusammen passen.“ Eine Expertengruppe der Stadt Düren und der Polizei hat sich in den Sommerferien mit den Auswirkungen der Problematik für Düren beschäftigt, v.a. bezüglich der Schutzstreifen in der Tivilostraße. Man versucht, die Zwickmühle bestmöglich zu lösen. Das automatische Parkverbot der neuen STVO gilt noch nicht! Es ist jedoch mit einer Lösung des Sachverhaltes und mit der erneuten Einführung dieser Verkehrsregel im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen. Deshalb bleiben die Park – und Halteverbotsschilder wie bisher stehen, es werden aber auch keine neuen Schilder aufgestellt (wie es die alte VwV gefordert hatte), denn dieses würden nächstes Jahr vermutlich wieder überflüssig. Jede Situation muss einzeln geprüft werden und es muss dann entschieden werden, wie man in der Übergangsphase damit umgeht. Diese Vorgehensweise erscheint mir vernünftig und der einzig machbare Weg. Wir bedauern, dass wir Grüne in unserer Veröffentlichungen zum Thema im Juli nicht ganz richtig informiert hatten und appelieren nun an die Bürger/innen, auch dann nicht auf Schutzstreifen zu parken, wenn es kein Schild geben sollte. Es geht um die Verkehrssicherheit!!!! PS: In der Tivolistraße ist Parken oder Halten auf Schutzstreifen an versch. Stellen mit Schildern verboten. Diese Schilder gelten natürlich! Das Ordnungsamt kontrolliert dort auch gelegentlich und hat dokumentiert, dass bei mehrern Terminen keine Verwarnungen ausgesprochen werden mussten. Nach unseren Veröffentlichungen hat das Parken dort anscheinend schon deutlich nachgelassen! Darüber sind wir sehr froh! Nochmals zur Info: Radfahrstreifen Radverkehrsanlagen können als Radfahrstreifen auch auf Fahrbahnniveau angelegt werden. Sie werden von der Fahrbahn mit durchgezogenem Breitstrich (Zeichen 295) abgetrennt und sind stets mit Zeichen 237 gekennzeichnet und somit für Fahrradfahrer benutzungspflichtig. Sie sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Schutzstreifen Dies ist ein mittels einer Leitlinie (unterbrochene Fahrbahnmarkierung) von der Fahrbahn abmarkierter Teil der Straße für den Radverkehr. Im Unterschied zum Radfahrstreifen sind Schutzstreifen nicht speziell beschildert und dürfen von breiteren Fahrzeugen mitbenutzt werden. Vielen Dank auch für die vielen positiven Rückmeldungen zu dem Pressetext nach unserem Pressegespräch in der Tivolistraße! Nach den 3 Bildern aus der Tivolistraße folgen alle Texte dazu aus der Vergangenheit zu dem Thema. | |||||||||
| |||||||||
|
Der Flextarif (Nov.2010)
Der Flextarif ermöglich es nun, das Fahrradparkhaus Düren jederzeit nach eigenem Belieben zu nutzen! [ mehr ] |
|
|
E-Bike-Testtag in Düren (April09)
Diese Geschichte hier beginnt in Hasenfeld. [ mehr ] |
|
|
Neue Regelungen zum Radverkehr (Okt.09)
Änderung der StVO zum 1. September: Erleichterungen für den Fahrradverkehr [ mehr ] |
|
|
Schutzstreifen geben Sicherheit (Mai 09)
Ein sehr eigenwilliger Antrag der FDP zum Thema Radverkehr, den wir hier in Kürze noch näher vorstellen werden, sowie Anfragen zur Baumaßnahme in Gürzenich, sind Anlaß, hier etwas Grundsätzliches zur Radverkehrsplanung zu sagen. [ mehr ] |
|
|
Sicherheit für Radfahrer
Wir schlagen vor, das Thema "Mehr Sicherheit für RadfahrerInnen!" in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen. [ mehr ] |
|
|
Bahnradweg - Begleitbroschüre
Begleitbroschüre Bahnradweg fertig gestellt [ mehr ] |
|
|
Kein Radfahrverbot!(März09)
Wir fordern statt einem Radfahrverbot eine Kampagne pro Rücksichtnahme. [ mehr ] |
|
|
Radverkehr in Düren
Eigentlich sollte es eine kurze gemeinsame Fahrt per Rad durch Dürens Innenstadt werden, um einige Bilder vom Stadtverkehr für die „Grüne Zeitung“ zu machen. [ mehr ] |


zurück