Neue Regelungen zum Radverkehr (Okt.09)
| Aus www.bmvbs.de: Änderung der StVO zum 1. September Erleichterungen für den Fahrradverkehr Die 46. Novelle zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ihrer begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dient der * Reduzierung von Verkehrszeichen und damit der Lichtung des Schilderwaldes, * anwenderfreundlichen Ordnung der Verkehrszeichen, * Umsetzung der Praxiserfahrungen mit der "Radverkehrsnovelle 1997" sowie * Aufnahme ausdrücklicher Vorschriften zum Inline-Skaten. Die StVO enthält allgemeine Vorschriften zur Regelung des Verkehrs. Hinzu kommen Verkehrszeichen, die sich in Gefahrzeichen (Anlage 1 zu § 40 StVO), Vorschriftzeichen (Anlage 2 zu § 41 StVO) und Richtzeichen (Anlage 3 zu § 42 StVO) aufgliedern, sowie Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 zu § 43 StVO). Sie sollen dort zur Anwendung kommen, wo die allgemeinen Verkehrsvorschriften zur Ordnung des Verkehrs nicht ausreichen. Die die Anlagen begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften geben den Straßenverkehrsbehörden in diesen Fällen vor, wann ein Verkehrszeichen anzuordnen ist. Mehr Sicherheit, weniger Umwege, freiere Fahrt (28. August 2009, Nr.: 248/2009) Zum 1. September 2009 treten Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Kraft, die auch wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen für den Fahrradverkehr bedeuten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee: "Die umweltfreundlichen Verkehrsmittel sind auf dem Vormarsch. Immer häufiger wird das Fahrrad genutzt. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Weichen richtig gestellt und den Radverkehr konsequent gefördert. Dafür geben wir 100 Millionen Euro im Jahr aus. Jetzt haben wir mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften Erleichterungen für Radler eingeführt: In Fahrradstraßen gilt künftig Tempo 30 für alle. Einbahnstraßen können einfacher für Radfahrer geöffnet werden. Die Städte erhalten größeren Entscheidungsspielraum beim Bau von Radverkehrsanlagen. Die Durchlässigkeit von Sackgassen wird deutlicher gekennzeichnet. Insgesamt bedeutet das für die Radfahrer: mehr Sicherheit, weniger Umwege, freiere Fahrt." Neues für den Radverkehr: * Bauliche Radwege und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sind in der neuen StVO gleichgestellt. Die Städte haben nun einen größeren Handlungsspielraum bei der Entscheidung, welche Radverkehrsanlage geplant werden soll. Radfahrstreifen auf der Straße verbessern die Sichtbarkeit von Radfahrern für Autofahrer, besonders im Kreuzungsbereich. Dies ist ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit. * Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus Verkehrssicherheitsgründen tatsächlich gebotene Maß zurückgeführt. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nach der neuen StVO nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts sind dies insbesondere Vorfahrtsstraßen mit starkem Auto und LKW-Verkehr. Auf Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung können Radfahrer im Mischverkehr geführt werden. So kann das gesamte Straßennetzes von Radfahrern genutzt werden. Durchgängige Verbindungen ("Velorouten") können leichter angelegt werden. * Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist möglich, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt und die Straße ausreichend breit ist. Bei Linienbus- oder stärkerem LKW-Verkehr muss die Begegnungsbreite zwischen Radfahrern und Kfz mindestens 3,50 Meter betragen. Zudem muss der Streckenverlauf, Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sein. * Durchlässige Sackgasse Beim Zeichen 357 (Sackgasse) kann nun die Durchlässigkeit für Radfahrer und/oder Fußgänger mit einem Piktogramm angezeigt werden. Das Straßennetz wird dadurch durchlässiger, Umwege werden vermieden. * In Fahrradstraßen dürfen alle Fahrzeuge - also Fahrräder und Autos - nicht schneller als 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autos die Geschwindigkeit weiter verringern. In der "alten" StVO aus 1997, in der die Fahrradstraße erstmals eingeführt wurde, galt, dass alle Fahrzeuge nur mit "mäßiger Geschwindigkeit" fahren dürfen. Dies führte in der Praxis sowohl bei Radfahrern als auch bei motorisierten Verkehrsteilnehmern und bei der Verkehrsüberwachung häufig zu Unsicherheiten. Durch die Festlegung auf 30 km/h und die Verpflichtung, ggf. die Geschwindigkeit weiter zu verringern, wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer verbessert. Der VCD Aachen-Düren fordert die Städte und Gemeinden im Grenzland auf, die Beachtung des Parkverbotes auf Schutzstreifen mittels Kontrollen zu sichern! Als erste Stadt wurde die Stadt Düren von Vorstandsmitglied Georg Schmitz aufgefordert, das Parkverbot durchzusetzen. Wir haben die Info zum Thema Schutzstreifen für den Radverkehr länger recherchiert und entdeckt, dass es dazu einige fehlerhafte Quellen im Internet (z.b. bei Wikipedia) gibt. Es ist so, dass Parken auf Schutzstreifen bereits in der STVO verboten ist!!! Dies muss die Stadt Düren nun endlich durchsetzen!!! Den Zwang an die Städte, ein Halteverbot mit Schildern einzurichten, hat der Gesetzgeber zum 1.9.09 aus der Verwaltungsvorschrift entfallen lassen, da dieser Passus von vielen Städten in Deutschland zuvor missachtet wurde und der Passus in manchen Städten auch die Einrichtung von Schutzstreifen verhindert hatte (da diese die Verwaltungsvorschrift eben konseqent gelesen hatten und an bestimmten Stellen ein kurzes Halten zulassen wollten). Zudem will der Gesetzgeber den Schilderwald reduzieren. Es ist also nun ganz klar: Parken ist verboten! Der VCD appeliert nun also an die Bürger, dies zu beachten und an die Stadt Düren, dies zu kontrollieren! Ein Halteverbot kann die Stadt zusätzlich dort anweisen, wo sie es für nötig hält, aber sie muss es nicht. Damit können wir auch gut leben! Die rechtliche Grundlage steht in der neuen STVO, Anlage 2, im Unterpunkt 22 (Abschnitt 8, Markierungen) zu Zeichen 340, Siehe bei: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1094697/Strassenverkehrs-Ordnung-Stand-01.09.2009.pdf Gute Seiten sind auch: http://www.adfc-weyhe.de/radwege/schutzstreifen.php und http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/termine/dokumente/2009-09-29-berlin-vortraege.phtml (G.Schmitz ist auch Stadtratsmitglied der Grünen in Düren.) | |||||||||
| |||||||||


zurück