Zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses hat die grüne Kreistagsfraktion beantragt, dass im Kreis Düren ein Fahrgastbeirat eingerichtet wird, der bei allen Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs mitreden soll, um die Interessen der Fahrgäste zu vertreten.
| | | Fahrgäste sind gute Ratgeber! | | | | Gudrun Zentis, die Vorsitzende der grünen Kreistagsfraktion, erläutert: „Diese Beteiligungsmöglichkeit fehlt bisher im Kreis Düren. Die Möglichkeiten, als Fahrgast Einfluss zu nehmen, sind sehr eingeschränkt und alle Initiativen laufen bisher nebeneinander her. Die Fahrgäste selbst sind jedoch sehr gute Ratgeber, um den öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.
Dabei soll es nicht darum gehen, immer nur mehr zu fordern, was nicht bezahlbar wäre, oder darum, jede Kleinigkeit zu bemeckern, sondern darum, grundsätzliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam zu realisieren. Viele Verbesserungen lassen sich im Miteinander von Betrieben und Fahrgästen erreichen, auch ohne zusätzliche Kosten. Dafür soll hier jetzt ein Forum geschaffen werden, wie es sich anderswo längst bewährt hat.“
Geplante Beratungsfolge: 25.03.2010 Kreisentwicklungsausschuss, 06.05.2010 Kreistag
Mehr Infos dazu vom verkehrspolitischen Sprecher der Dürener Grünen, Georg Schmitz:
Antrag „Einrichten eines Fahrgastbeirates im Kreis Düren“ Der Kreistag möge beschließen: 1) Im Kreis Düren wird ein Fahrgastbeirat eingerichtet, der bei allen Belangen des öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden wird und eine Schnittstelle zwischen Fahrgästen und Verkehrsbetrieben sein soll. 2) Die „Geschäftsstelle“ des Fahrgastbeirates soll bei der Geschäftsführung der Dürener Kreisbahn angesiedelt werden. Die DKB lädt zum Fahrgastbeirat ein und trägt die geringfügigen Kosten für Porto und Organisation und die Fahrkosten der Beiratsmitglieder. 3) Alle Verkehrsunternehmen, die im Kreis Düren Leistungen erbringen, werden verpflichtet (alternativ: gebeten), an den Sitzungen des Fahrgastbeirates teilzunehmen, sofern der Beirat es für erforderlich hält.
Begründung: Während die Fahrgäste sich in fast allen Regionen Deutschlands und bei vielen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden im Rahmen fester „Spielregeln“ einbringen können, fehlt eine solche Beteiligungsmöglichkeit im Kreis Düren. Der öffentliche Personennahverkehr wird im Rahmen fester Strukturen geplant. Hier ist v.a. der regionale Beirat des AVV zu nennen. Möglichkeiten, als Fahrgast Einfluss zu nehmen, sind sehr eingeschränkt und alle Initiativen laufen bisher etwas nebeneinander her. So gibt es z.B. die sog. Fahrplankonferenz bei der Rurtalbahn GmbH, wo Mitarbeiter der Rurtalbahn sich mit interessierten Aufsichtsratsmitgliedern und der IG Rurtalbahn e.V. über Fahrplanänderungen austauschen. Jedoch findet dabei nur der Schienenverkehr Berücksichtigung. Der Busbetrieb, der früher mit behandelt wurde, bleibt außen vor. Die Fahrgäste selbst sind jedoch sehr gute Ratgeber, um den ÖPNV zu verbessern! Dabei soll es nicht darum gehen, immer nur „mehr“ ÖPNV zu fordern (was nicht bezahlbar wäre) oder darum, jede Kleinigkeit zu bemeckern, sondern darum, grundsätzliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam zu realisieren. Viele Verbesserungen lassen sich im Miteinander von Betrieben und Fahrgästen erreichen, auch ohne zusätzliche Kosten!
Nachfolgend eine mögliche Konzeption für einen solchen Fahrgastbeirat Kreis Düren. Diese enthält folgende Punkte: I. Zielsetzung, II. Aufgaben, III. Zusammensetzung/Auswahlverfahren, IV. Organisation, V. Umsetzung der Anregungen und Hinweise VI. Rechtliche Einordnung
I. Zielsetzung Der Fahrgastbeirat ist das Bindeglied zwischen den Fahrgästen und der Dürener Kreisbahn in Vertretung des Kreises Düren als Hauptakteur für den ÖPNV im Kreis Düren. Der Fahrgastbeirat vertritt die Fahrgastinteressen, weist auf Problembereiche und Schwachstellen des ÖPNV hin und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung vor. Der Fahrgastbeirat wird von der Dürener Kreisbahn frühzeitig über kundenrelevante Maßnahmen informiert und somit in die Lage versetzt, die Interessen der Fahrgäste bereits im Vorfeld anstehender Entscheidungen einzubringen. Über die Geschäftsstelle des Fahrgastbeirates bei der DKB werden auch von allen anderen Verkehrsbetrieben (Rurtalbahn, RVE, DB) die Planungen oder Probleme dem Fahrgastbeirat mitgeteilt. Der Fahrgastbeirat unterstützt die Optimierungsbemühungen von DKB und anderen Betrieben und fördert die Kundenorientierung und Stärkung der Marktposition.
II. Aufgaben Der Fahrgastbeirat hat beratende Funktion. Der Fahrgastbeirat nimmt folgende Aufgaben wahr: 1. Er sammelt Kundenwünsche und bringt diese in das Gremium ein. 2. Er macht Vorschläge, die der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dienen. 3. Er wird über geplante kundenrelevante Maßnahmen und Planungen rechtzeitig informiert und nimmt dazu Stellung. Informationen der Öffentlichkeit über Arbeitsergebnisse erfolgen in der Regel gemeinsam mit der DKB.
III. Zusammensetzung / Auswahlverfahren Mitglied im Fahrgastbeirat kann nur sein, wer seinen Hauptwohnsitz im Kreis Düren hat. Der Fahrgastbeirat besteht aus 20 Mitgliedern und wird mit Hilfe einer Kombination aus Ausschreibungs- und Verteilungsverfahren besetzt. Dabei ist sicherzustellen, dass möglichst nachfolgend genannte Nutzergruppen entsprechend ihren Anteilen am Fahrgastaufkommen vertreten sind: 1.) Schüler/Studenten/Auszubildende/ junge Erwachsene (18-25 Jahre): 2 Vertreter/-innen 2.) Erwachsene (25 - 60 Jahre) 5 Vertreter/-innen, darunter berufstätige und nicht berufstätige Menschen (Hausfrauen, -männer, Arbeitslose, etc.) 3.) Senioren (ab 60 Jahre) 3 Vertreter/-innen Diese „nicht organisierten“ Fahrgäste (ges. 10) werden mittels "öffentlicher Ausschreibung" in der Presse ermittelt. Um eine möglichst repräsentative Auswahl der nicht organisierten Fahrgäste zu erreichen, erfolgt die Aufteilung der Bewerber/-innen nach den vorstehend aufgeführten vier Nutzergruppen, erforderlichenfalls durch Losentscheid. Für die Erstauswahl ist einmalig das Amt für Kreisentwicklung und Planung zuständig. So kann auch sichergestellt werden, dass die DKB bei der Auswahl der Fahrgastvertreter/ innen nicht Personen ausschließt, die durch besonderes Engagement bereits bekannt (und dadurch vielleicht nicht erwünscht) sind. Die Mitgliedschaft der nicht organisierten Fahrgäste ist auf vier Jahre begrenzt. Wiederbewerbungen sind möglich. Organisierte Fahrgastvertreter: Die zehn organisierten Fahrgastvertreter sind Vertreter solcher Verbände und Organisationen, die die Interessen der Fahrgäste insgesamt oder von besonderen Teilgruppen wahrnehmen. Die Mitgliedschaft der organisierten Fahrgastvertreter ist auf vier Jahre festgelegt. Nach zwei Jahren werden die Verbände schriftlich über ihr Interesse an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft befragt. Wenn weitere Organisationen beantragen, eines ihrer Mitglieder zu entsenden, entscheidet das Plenum des Fahrgastbeirates. Mehr als zehn organisierte Fahrgastvertreter sind nicht zulässig. Liste der Organisationen, die im Fahrgastbeirat vertreten sein sollten: - Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Aachen-Düren e.V. - Pro Bahn, vertreten durch die IG Rurtalbahn e.V. - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Kreisverband Aachen e.V. - Elternbeirat (oder ähnlich) - Schülervertretung (oder ähnlich) - Studentische(r) Vertreter/-in der Hochschule / FH Aachen/Jülich - Seniorenbeirat (oder ähnlich) - Behindertenvertretung (oder ähnlich) - Deutscher Gewerkschaftsbund (oder ähnlich) - Industrie- und Handelskammer
IV. Organisation Der Fahrgastbeirat wählt aus seiner Mitte ein Sprechergremium mit drei gleichberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder des Fahrgastbeirates erhalten kein Sitzungsgeld. Fahrtkosten werden bei Bedarf ersetzt. Die DKB organisiert die Plenumssitzungen und stellt eine/n Protokollführer/in. Die Einladungen zu den Plenumssitzungen erfolgen rechtzeitig durch die DKB bei gleichzeitiger Zusendung des vorhergehenden Protokolls. Der Fahrgastbeirat tagt in jeder Jahreshälfte mindestens zweimal. Die Plenumssitzungen finden in den frühen Abendstunden statt, um allen Mitgliedern eine Teilnahme zu ermöglichen.
V. Umsetzung der Anregungen und Hinweise Die Anregungen und Hinweise des Fahrgastbeirates werden geprüft und soweit betrieblich und/oder wirtschaftlich möglich bzw. vertretbar, umgesetzt. In der folgenden Sitzung des Plenums erfolgt jeweils ein Bericht seitens der DKB oder des betroffenen Betriebes.
VI. Rechtsgrundlagen Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Fahrgastbeirat ist kein Organ der Gesellschaften. |