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    Grüne beantragen: Nach Schließung der Gereonschule integrative Beschulung für ihre SchülerInnen in den Regelschulen

    Antrag Schulausschuss - 13.6.2002

    Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Kreises Düren stellt zur nächsten Sitzung des Schulausschusses den folgenden

    Antrag:

    Die Verwaltung wird beauftragt, mit den entsprechenden Stellen des Landes Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass die Beschulung der Kinder der Gereonschule in Kreuzau-Boich nach der unumgänglichen Auflösung der Schule durch den Schulzweckverband Kreuzau - Nideggen an den Regelschulen (Grund- und Hauptschulen) der jeweiligen Wohnsitzgemeinde der Kinder erfolgen kann.

    Folgende Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden:

    1. Die entsprechende Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer, die derzeit an der Gereonschule unterrichten, sollen ohne Anrechnung auf die bisherigen Planstellen an den Regelschulen diesen Schulen zusätzlich zugeteilt werden.
    2. Für alle Kinder mit Migrationshintergrund soll eine zusätzliche Sprachförderung stattfinden, die auch die Familien einbezieht. Die Sprachförderung soll bindend im allgemeinen Lehrangebot der jeweiligen Schule stattfinden durch zusätzliche Lehrkräfte zum Stellenschlüssel der Schule.
    3. Ebenfalls soll ein Sozialarbeiter/pädagoge und ein Schulpsychologe je Schulstandort/Kommune den Erziehungsprozess aller Kinder begleiten, zwecks Beratung und Hilfeleistungen für Schüler, Lehrer und Eltern.

    Begründung:

    PISA hat uns deutlich gemacht, dass die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler gerade in homogenen Lerngruppen nicht gesteigert wird, sondern im Gegenteil abnimmt.

    Deutschlands Sonderweg, Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderungen und Erziehungsauffälligkeiten in homogenen Lerngruppen zu beschulen, hat also nicht zum Erfolg geführt. So werden auch Kinder mit vorübergehenden oder partiellen Leistungsstörungen ab der zweiten Klasse in Schulen für Lernbehinderte oder Erziehungsauffällige überwiesen, obwohl dies bei entsprechender psychologischer und gezielter Lernförderung nicht nötig wäre. Die PISA-Studie bestätigt, was lange bekannt und durch viele soziologische Untersuchungen belegt ist: Die Kinder und Jugendlichen in den Sonderschulen für Lernbehinderte weisen eine sozial homogene Herkunft auf und kommen vornehmlich aus Elternhäusern mit dem niedrigsten sozioökonomischen Status. Die Schullaufbahn in diesen Schulen bedeutet heute - trotz engagierter Arbeit der Lehrkräfte - faktisch die Abkopplung von schulischen und beruflichen Zukunftschancen. Damit sind die Schülerinnen und Schüler in den Sonderschulen für Lernbehinderte doppelt benachteiligt.

    Der besonders hohe und kontinuierlich angestiegene Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in den Sonderschulen für Lernbehinderte zeigt, dass mangels ausreichender gezielter Fördermöglichkeiten in den Grundschulen die Sonderschulen als Möglichkeit genutzt werden, sich angesichts der empfundenen pädagogischen Hilflosigkeit aufgrund des veränderten gesellschaftlichen Hintergrundes (zunehmend auffällige Schülerinnen und Schüler, mangelnde personelle und materielle Ausstattung, fehlende Anerkennung, zunehmender Bürokratismus) nach institutioneller Entlastung zu suchen. Dieser Zusammenhang unterstreicht, dass eine von uns angestrebte Integration aller Kinder mit Lernbehinderungen in den Regelschulen einhergehen muss mit gezielter Sprachförderung im Rahmen des interkulturellen Lernens sowie mit einer sozial- und sonderpädagogischen Personalausstattung in den Grund und Hauptschulen.

    Begabtenförderung und Förderung der Benachteiligten schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander, wie die Ergebnisse der PISA-Studie aus Finnland und Schweden beweisen.

    Die Finanzierung soll aus Mitteln des Landes, des Kreises und der beteiligten Kommunen erfolgen.

    Die Kommunen Kreuzau und Nideggen, die die alleinigen finanziellen Belastungen des jetzigen Schulzweckverbandes Kreuzau-Nideggen tragen, wären auch nach Auflösung des Schulzweckverbandes durch eine differenzierte Kreisumlage für die Beschulung der Kinder finanziell engagiert. Mit diesen Mittel sollten die entsprechenden Maßnahmen mitfinanziert werden. Zudem erhalten diese Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel aus der Schulpauschale des Landes.

    Für die Kommunen Heimbach, Hürtgenwald und Vettweiß trifft dieses ebenfalls zu, auch wenn diese Kommunen bisher keine finanziellen Belastungen durch die Beschulung der ortsansässigen lernbehinderten Kinder in der Gereonschule in Kreuzau-Boich zu tragen hatten.

    Der Kreis Düren ist verpflichtet, bei Auflösung des Schulzweckverbandes Kreuzau Nideggen die Beschulung der entsprechenden Kinder sicher zu stellen. Nach allen bisher diskutierten  Lösungsmöglichkeiten bliebe nur der Betrieb einer weiteren kreiseigenen Schule. Dies hätte für den Kreis große investive Kosten zur Folge (Grundstückskauf, Neubau, Zinsbelastungen, Unterhaltungskosten auf Dauer). Aus diesem Einsparungspotential sollte eine Mitfinanzierung möglich sein.

    Das Land weist die entsprechenden Rahmenbedingen aus und genehmigt die zusätzlichen Stellen zum Stellenplan der jeweiligen Schule.

    Der Kreis Düren hätte mit diesem Projekt die Chance, eine Vorreiterrolle in einem modernen, innovativen Schulsystem einzunehmen.

    Eine auf einige Jahre begrenzte wissenschaftliche Begleitung oder Förderung durch die Bertelsmann-Stiftung wäre zu begrüßen. Ein entsprechender Antrag sollte gestellt werden.



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