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    Antrag: Ausweisung der Drover Heide als Naturschutzgebiet
    21.9.2000


    Sehr geehrter Herr Weingartz,

    zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses stellt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

    Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, die Drover Heide als Naturschutzgebiet auszuweisen.
    Hierzu sind für die zum Geltungsbereich des Landschaftsplans III (Kreuzau-Nideggen) gehörenden Flächen der Drover Heide ein entsprechender Änderungsvorschlag inklusive NSG-Verordnung im Zuge der laufenden Beratungen zum Satzungsexemplar zu machen.
    Entsprechend ist für die zum Geltungsbereich des Landschaftsplans I (Vettweiß) gehördenden Flächen der Drover Heide ein vereinfachtes Änderungsverfahren für diesen Landschaftsplan durchzuführen.
    Die notwendigen Vorarbeiten sind in enger Abstimmung mit allen einschlägig Beteiligten (v.a. Bundesvermögensverwaltung, Bundesforstamt, MUNLV, Bezirksregierung, Kommunen, Biologische Station) durchzuführen. Darüber hinaus ist mit diesen Beteiligten ein aktives Schutz- und Pflegekonzept zu erarbeiten, in dem die Aspekte Naturschutz und Naherholung (v. a. gelenkte Betretungsmöglichkeit) zielführend integriert werden.

    Begründung:

    Die Schutzwürdigkeit der Drover Heide ist unstreitig und wird durch eine Vielzahl dort vorkommender gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten belegt.
    Durch ein Nachlassen der militärischen Nutzung und damit auch der Kontrolle des Gebietes drohen unkontrollierte Aktivitäten (z. B. Moto-Cross-Fahren, Abenteuer-Camps) den ökologischen Wert des Gebiets nachhaltig zu schädigen und zu einer unerwünschten Belastung der angrenzenden Ortschaften zu führen.
    Gleichzeitig ist dem Wunsch der örtlichen Bevölkerung nach einer geregelten Betretungsmöglichkeit auf bestimmten Wegen, die dem Schutzzweck nicht entgegensteht, Rechnung zu tragen.
    Derzeit erarbeitet die Bezirksregierung Köln auf Initiative des Staatssekretärs Dr. Griese (MUNLV) die Verordnung einer vorläufigen Unterschutzstellung, die jedoch mittelfristig in eine durch die Landschaftsplanung abgedeckte Unterschutzstellung (wie hier beantragt) einmünden muss.
    Parallel hierzu ist die Arbeit an einem aktiven Schutz- und Pflegekonzept unter Einbeziehung aller Beteiligten zu forcieren, damit der Schutzzweck des Naturschutzgebietes auch in der Natur umgesetzt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver Krischer
    -Vorsitzender-

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