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Kreisverband Düren 
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Neue Regeln für Bürgerentscheide

Rechtsverordnung zur Durchführung von Bürgerentscheiden kommt


30.3.04: Kommunalausschuss des Landtages beschließt Eckpunkte für Bürgerentscheide – Dürener Satzung wird schon bald wieder geändert werden müssen!

Seit vielen Jahren kritisieren Grüne schon, dass bei der Durchführung von Bürgerentscheiden in den Kommunen unterschiedliche Standards gelten. Während in manchen Kommunen die Abstimmung per Brief zugelassen wurde, gab es in Düren bei der Abstimmung über das Kuhgassenviertel im Dezember 2003 keine Benachrichtigung der Bürgerinnen und Bürger, nur ein einziges Abstimmungslokal und keine Briefabstimmung. Bislang hatte der Innenminister sich stets geweigert, diesem Missstand durch den Erlass einer Verordnung nach § 26 Abs. 7 GO NRW abzuhelfen. Nun ist es den Grünen gelungen, die SPD und den Innenminister in dieser Frage zum Umdenken zu bewegen. In seiner letzten Sitzung hat der Kommunalausschuss des Landtags Eckpunkte einer Rechtsverordnung zur Durchführung von Bürgerentscheiden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nach den Eckpunkten für die Rechtsverordnung hat die Gemeinde sicher zu stellen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf sachlich fundierter Grundlage und ohne größeren persönlichen Aufwand an einem Bürgerentscheid beteiligen können. Die Gemeinden erhalten einen Gestaltungsspielraum zum Erreichen dieses Ziels. Jede Kommune wird verpflichtet, eine Satzung zur Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheids zu erlassen und zwar ohne dass ein konkreter Bürgerentscheid ansteht.
Folgende Vorgaben werden für diese Satzung gemacht:
- Die Bürgerinnen und Bürger enthalten eine Abstimmungsbenachrichtigung.
- Die Gemeinde informiert die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor der Abstimmung über die in der Kommunalvertretung und von den Unterstützern des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid vorgetragenen Auffassungen.
- Über den Bürgerentscheid kann sowohl im Stimmlokal als auch durch Brief abgestimmt werden. Über den Bürgerentscheid kann alternativ auch ausschließlich per Brief abgestimmt werden.
- Darüber hinaus muss eine Regelung zur Frage der Zahl der Abstimmungslokale im Hinblick auf eine Teilnahme am Entscheid ohne größeren persönlichen Aufwand enthalten sein.

Auf der Grundlage der vorstehenden Eckpunkte wird das Ministerium eine Verordnung erarbeiten, die noch im ersten Halbjahr 2004 in Kraft treten soll. „Gerade vor dem Hintergrund des langen Widerstandes der SPD und des Ministeriums gegen eine solche Rechtsverordnung auf Landesebene und dem Verhalten der CDU in Düren werten wir Grüne den Beschluss über die Eckpunkte im Kommunalausschuss als großen Erfolg. Mit dieser Verordnung werden die bestehenden Unklarheiten und Probleme bei der Durchführung von Bürgerentscheiden beseitigt“.
„Dies bedeutet, dass die Stadt Düren unmittelbar nach der Kommunalwahl die umstrittene Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden aus dem Jahr 2003 ändern muss und dann weitestgehend unsere Forderungen aufzunehmen sind“ freut sich Fraktionsgeschäftsführer Georg Schmitz von den Dürener Grünen. „Das Beispiel Rechtsverordnung zeigt, dass sich das Bohren dicker Bretter auf Landesebene lohnt“, ergänzt die Fraktionsvorsitzende, Verena Schloemer.

Auch in allen anderen Kommunen sind nun vernünftige Satzungen über die Durchführung von Bürgerentscheiden aufzustellen!



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